Liebe Treudelberger Golfreunde,
In den nächsten Wochen möchten wir im Rahmen unserer Regelkunde einmal für alle neuen Mitglieder unseres Clubs und für jene, die sich noch nicht mit der Struktur eines Golfclubs auseinandergesetzt haben, eine kleine Zusammenfassung und Hilfestellung bei Fragen zum Golfclub Treudelberg geben.
Unser Golfclub hat die Spielrechte auf unseren Plätzen von der Hotel Hof Treudelberg GmbH (Betreibergesellschaft) erhalten. Jedes Mitglied hat mit der GmbH einen persönlichen Nutzungsvertrag abgeschlossen. Dieser berechtigt ihn, auf dem Platz zu spielen. Es gilt hierbei das Hausrecht der GmbH. Unser Club ist Mitglied im „Deutschen Golfverband e.V.“ . Der Deutsche Golfverband legt die Vorgaben- und Spielbedingungen fest, nach denen wir unseren Spielbetrieb „Turniere“ abwickeln. Ihre DGV-Stammvorgabe erhält jedes Mitglied vom Deutschen Golfverband. Das Ziel ist es, Golfspielern unterschiedlicher Fähigkeiten und unterschiedlichen Geschlechts zu ermöglichen, auf möglichst fairer Grundlage gegeneinander zu spielen.
Unser Golfclub besteht aus „Vorstand“, „Beirat“, „Spielausschuss“, „Vorgabenausschuss“ und „Kassenprüfer“. Er hat mit dem Hotel Hof Treudelberg einen Nutzungsvertrag geschlossen, der alle Rechte und Pflichten zwischen Club und GmbH regelt. Heute beschäftigen wir uns mit den Aufgaben des Vorstandes.
Folge 1: Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten, dem Spielführer, dem Finanzvorstand und dem Jugendwart. Alle drei Jahre wird der Vorstand von Ihnen, den Mitgliedern, auf der Mitgliederversammlung gewählt. Die Aufgaben im Vorstand sind wie folgt verteilt: Der Präsident ist Sprecher des Vorstands und in unserem Club insbesondere für die Zusammenarbeit mit der GmbH zuständig. Der stellvertretende Präsident ist meistens auch Schriftführer und für die Kommunikation zu den Mitgliedern verantwortlich. Der Spielführer hat alle Aufgaben, die mit dem Spielbetrieb zu tun haben wie Spielpläne, Mannschaften etc. Der Finanzvorstand sorgt dafür, dass unsere Clubkasse nicht leer wird und alle Abrechnungen satzungsgemäß korrekt sind. Der Jugendwart organisiert alle Aktivitäten der jugendlichen Mitglieder bis 18 Jahre.
Wenn Sie als Mitglied des Golfclubs Treudelberg Fragen haben rund um unseren Sport oder den Club betreffend, allgemeine Fragen wie etwa ehrenamtliche Hilfe, Platzzustand, Clubturniere etc., wenden Sie sich bitte an den betreffenden Vorstand.
Wenn Sie Fragen haben, die das Hausrecht der GmbH angehen, wie zum Beispiel „Parkplatz“, „Umkleide“, „Clubrestaurant“ , „Terrasse“ oder „Golfrezeption“ oder Fragen zu Ihrem Nutzungsvertrag, wenden Sie sich bitte direkt an die GmbH.
In der nächsten Ausgabe beschäftigen wir uns mit den Aufgaben des Beirats und der Ausschüsse eines Clubs.
Thomas Lander
Folge 2: Der Beirat / Die Ausschüsse
Der Beirat
Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, wobei keiner davon im Vorstand sein darf. In unserem Golfclub wird der Beirat - wie der Vorstand - alle 3 Jahre von den Mitgliedern gewählt. Almuth Fischer, Dr. Carsten Papenberg und Thomas Lander wurden 2014 in dieses Amt für 3 Jahre gewählt. Die Aufgaben des Beirats unterscheiden sich erheblich von dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Er kontrolliert nicht den Vorstand, sondern unterstützt und berät ihn, wenn dieser es wünscht. Wenn ein Mitglied unseres Clubs unterschiedlicher Meinung zu Entscheidungen des Vorstands ihn betreffend ist und mit Antworten oder Lösungen des Vorstands nicht einverstanden ist, kann es den Beirat als Vermittler anrufen. Der Beirat wird dann als Vermittlungsorgan versuchen, die Differenzen zu klären und zu einer Lösung zu führen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Ein Beispiel wäre, wenn ein Mitglied vom Vorstand für Wettkämpfe gesperrt ist wegen wiederholtem Verletzen des Verbotes, Biotope zu betreten und dies als ungerechtfertigt erachtet. Der Beirat ist kein Kummerkasten oder Puffer zwischen Mitgliedern und Vorstand. Fragen zu allen Themen, die unseren Club betreffen, müssen zunächst dem Vorstand vorgetragen werden, bevor der Beirat eingeschaltet wird.
Ausschüsse
Der Spielausschuss setzt sich zusammen aus den verschiedenen Interessengruppen unseres Clubs. Das sind die Kapitäne der Senioren, Damen, Herren, Jugend und Mannschaften. Dieser Ausschuss unterstützt und berät den Spielführer. Der Spielführer ist gleichzeitig Vorsitzender dieses Ausschusses. In der Regel tagt der Spielausschuss vor und nach einer Saison. Hier wird der Turnierkalender besprochen und abgestimmt sowie Wünsche, die den Platz oder den Spielbetrieb betreffen. Ebenfalls werden alle Bedingungen für die Abwicklung von Turnieren vom Spielausschuss erstellt und ausgehängt. Das sind die „allgemeinen Wettspielbedingungen“, die „Platzregeln“ und „generellen Ausschreibungen“. Der Spielausschuss arbeitet auch sehr eng mit dem Coursemanager (Bob Hargreaves) zusammen.
Der Vorgabenausschuss befasst sich mit den Vorgabenbestimmungen des DGV. Er besteht in der Regel aus drei Mitgliedern des Spielausschusses. Rund um das Handicap sorgt dieser Ausschuss für faire Bedingungen innerhalb des Spielbetriebs. In unserem Club sind das seit vielen Jahren Julia Smailes, Wolf-Dieter Loff und Thomas Lander. Nur der Vorgabenausschuss kann kurzfristig die „Vorgabenwirksamkeit“ eines Turniers ändern.
Beide Ausschüsse sind vom DGV vorgeschrieben. Wenn Sie Fragen haben zum Spielbetrieb, ist der Spielführer Ihr Ansprechpartner. Wenn Sie Fragen oder Wünsche zu Ihrer Stammvorgabe haben, wenden Sie sich bitte an den Vorgabenausschuss bzw. an den Spielführer.
In den zwei Folgen habe ich versucht, Ihnen den Aufbau eines Golfclubs im Deutschen Golf Verband näher zu bringen. Wenn Sie dazu noch Fragen haben, schreiben Sie mir eine Mail unter
th-lander(at) t-online.de
Ihr Thomas Lander