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Liebe Treudelberger Golfer,

Liebe Treudelberger Golfer,

Die Golfer unter Ihnen, die auch in den Wintermonaten den kleinen weißen Ball vor sich hertreiben, sind zurzeit richtig gebeutelt. Wo man hinschaut, Gänsekot! Aus diesem Grund wollen wir uns dem Thema „loser hinderlicher Naturstoff“ (Regel 23), zu dem Gänsekot gehört,  einmal näher anschauen und sehen, ob wir in Zeiten der Vogelgrippe dem Golfer zur Seite stehen können. Dazu können Sie dann wieder Ihre Regelkenntnisse im anschließenden Quiz (unter Regelfrage der Woche) testen.

Die Erklärung „loser hinderlicher Naturstoff“ beinhaltet natürliche Gegenstände einschließlich

  • Steine, Blätter, Zweige, Äste und dergleichen
  • Kot
  • Würmer, Insekten und Ähnliches sowie Aufgeworfenes und Haufen von ihnen,
    sofern diese betreffenden Gegenstände weder
  • befestigt noch wachsend,
  • noch fest eingebettet sind,
  • und auch nicht am Ball haften.

Sand und loses Erdreich sind auf dem Grün lose hinderliche Naturstoffe, jedoch nirgendwo sonst.

Schnee und natürliches Eis, nicht aber Reif, sind entweder zeitweiliges Wasser oder lose hinderliche Naturstoffe nach Wahl des Spielers. Tau und Reif gelten nicht als lose hinderliche Naturstoffe.

Bezogen auf unser Thema „Gänsekot“ bedeutet das, wenn der Kot am Ball haftet, darf er nicht entfernt werden!  Hier muss uns eine „Sonderplatzregel“ helfen. Diese Sonderplatzregel könnte wie folgt lauten:

Sonderplatzregel Gänsekot

„Liegt der Ball eines Spielers an oder auf einem Exkrement oder wird der beabsichtigte Schwung dadurch behindert, kann der Spieler seinen Ball an der nächsten „sauberen“ Stelle, die diese Behinderung ausschließt, nicht näher zum Loch, straflos fallen lassen. Der Ball darf gereinigt werden. Ist lediglich der Stand des Spielers behindert, wird keine straflose Erleichterung gewährt. Unbenommen von dieser Platzregel behält der Kot im festen Zustand seinen Status als loser hinderlicher Naturstoff. Diese Platzregel gilt nicht für Kot in Wasserhindernissen“.

Diese Sonderplatzregel, die der Golfrezeption vorliegt, kann jede Spielleitung in einem Turnier einsetzen, wenn sie es für notwendig erachtet. In der Saison, wenn das Gras wieder wächst, erledigt sich das Thema von selbst.

 

Ihr
Thomas Lander (HGV Spielleiter)

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